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Herzlich willkommen

Eingang zur Praxis Die Praxis für Hand- und medizinische Fußpflege besteht seit 1980 und ist seitdem immer wieder erweitert und modernisiert worden.

Die Inhaberin Christel Binder-Münster hat 1970 das Staatsexamen als Krankenpflegehelferin gemacht, neun Jahre später folgte die Prüfung zur medizinischen Fußpflegerin, 1986 dann die ZFD-Prüfung und danach weitere Fortbildungen in speziellen Behandlungstechniken. Seit dem 17.07.2003 besitzt Christel Binder-Münster die staatliche Anerkennung als Podologin.

ACHTUNG: Nur Podologen dürfen medizinische Fußpflege anbieten!

Zum Einen ist der Titel Podologe / Podologin gesetzlich durch das Podologengesetz geschützt, zum Anderen ist eine medizinisch fachgerechte Behandlung nur in Praxen mit entsprechend medizinisch ausgebildetem Personal gewährleistet. Wer keine podologische Ausbildung hat, darf keine medizinische Fußpflege anbieten und auch nicht mit dem Begriff "medizinische Fußpflege" werben.
(OLG Hamm, 3.2.2011, AZ 1-4 160/10; OVG NRW, 2.8.2011, AZ 13 B 1659/10)