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Was heißt Podologie?

Füße

© Astrid Borower / PIXELIO

Seit dem 2. Januar 2002 sind die Berufsbezeichnungen "Podologe" und "Medizinischer Fußpfleger" durch das Podologengesetz geschützt. Den Titel darf nur führen, wer eine zweijährige oder als gleichwertig anerkannte Ausbildung nachweisen kann. Die Ausbildung ist staatlich anerkannt.

Den Beruf des Fußpflegers gab es schon 400 v.Chr. Hippokrates hat sich bereits mit Fußübeln befasst. Später beschäftigten sich die Bader mit Fußkrankheiten, daraus entstand der Beruf des medizinischen Fußpflegers. Die Erhaltung und Pflege des gesunden Fußes hat Priorität im Arbeitsbild des Podologen.

Sind erst Schäden vorhanden, müssen diese in Zusammenarbeit mit Ärzten, Orthopäden, Dermatologen, Neurologen, Orthopädieschuhmachern, Physiotherapeuten und weiteren Berufsgruppen, die sich damit befassen, wieder behoben oder zumindest gelindert werden. Dazu bedarf es der Zusammenarbeit vorgenannter Berufe.